Rettungskette | Schema | Rautekgriff | Reanimation | Stabile Seitenlage

  1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen
    • Absichern der Unfallstelle
      • beim Auto die Warnblinkanlage anstellen
      • Warndreieck 100 m entgegen der Fahrtrichtung oder vor der Kurve aufstellen
    • Rettung aus Gefahrenzonen
      • Rauteckgriff (siehe links)
    • Auffinden einer Person (siehe links)
      Kontrolle von:
      • Bewusstsein
      • Atmung
      • sonstige Verletzung
    • Wiederbelebung
      • Herz - Lungen - Wiederbelebung (siehe links)
    • Blutstillung Starke Blutungen führen zu einem lebensbedrohlichen Schockzustand und müssen daher vorrangig versorgt werden.
      • Abdrücken des Körperteils
      • Anlegen eines Druckverbandes
    • Schockbekämpfung: Schock bedeutet eine Lebensgefahr, daher muß frühzeitig einer Verschlimmerung des Zustandes vorgebeugt werden.
    • stabile Seitenlage (siehe links)
  2. Notruf
    • Nummern
      • 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst)
      • 110 (Polizei)
    • Fragen die beantwortet werden müssen:
      1. Wo ist der Unfall passiert? ( Antwort mit Ort, Strasse, Haus-Nr., Ecke, Kilometerstein (Autobahn) )
      2. Was ist geschehen? ( z.B.: Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall /Verletzte eingeklemmt? )
      3. Wie viele Verletzte gibt es? ( Zahl der Verletzten am Unfallort )
      4. Welche Arten von Verletzungen gibt es? ( Lebensbedrohliche Zustände: z.B. Atemstillstand, Kreislaufstillstand )
      5. Warten auf Rückfragen der Rettungsstelle!
  3. Erste Hilfe
    • Beruhigen: Beruhigender Zuspruch ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirkungsvollen Hilfeleistung.
    • Bequem lagern: Sofern keine akuten Zustände eine besondere Lagerung erfordern, sorgt man für eine bequeme, möglichst schmerzfreie Lagerung.
    • Ruhigstellen
    • Die Ruhigstellung von Knochenbrüchen vermindert weitere Schädigungen und lindert die Schmerzen.
    • Verband anlegen: Wunden mit nicht lebensbedrohlichen Blutungen werden insbesondere wegen der Infektionsgefahr mit einem Verband versorgt.
  4. Rettungsdienst
    Der Rettungsdienst übernimmt durch ausgebildetes Rettungsdienstpersonal -ggf. mit Notarzt- den Betroffenen und führt den fachgerechten Transport zum Krankenhaus durch.
    • Autos des Rettungsdienstes (KTW, RTW)
    • Bergwacht
    • Katastrophenschutz
    • Wasserwacht
    • Flugrettungsdienst
    Ab dem 18. Lebensjahr kann der JRKler im Katastrophenfall oder bei Großereignissen ("Tag der Sachsen") auf Einsatzwagen mitfahren.
  5. Krankenhaus
    Hier wird eine entgültige Diagnose erstellt und eine angemessene Weiterversorgung durchgeführt.