Rettungskette | Schema | Rautekgriff | Reanimation | Stabile Seitenlage
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Absichern der Unfallstelle
- beim Auto die Warnblinkanlage anstellen
- Warndreieck 100 m entgegen der Fahrtrichtung oder vor der Kurve aufstellen
- Rettung aus Gefahrenzonen
- Rauteckgriff (siehe links)
- Auffinden einer Person (siehe links)
Kontrolle von: - Bewusstsein
- Atmung
- sonstige Verletzung
- Wiederbelebung
- Herz - Lungen - Wiederbelebung (siehe links)
- Blutstillung Starke Blutungen führen zu einem lebensbedrohlichen Schockzustand und müssen daher vorrangig versorgt werden.
- Abdrücken des Körperteils
- Anlegen eines Druckverbandes
- Schockbekämpfung: Schock bedeutet eine Lebensgefahr, daher muß frühzeitig einer Verschlimmerung des Zustandes vorgebeugt werden.
- stabile Seitenlage (siehe links)
- Notruf
- Nummern
- 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst)
- 110 (Polizei)
- Fragen die beantwortet werden müssen:
- Wo ist der Unfall passiert? ( Antwort mit Ort, Strasse, Haus-Nr., Ecke, Kilometerstein (Autobahn) )
- Was ist geschehen? ( z.B.: Verkehrsunfall, Brandunglück, Elektrounfall /Verletzte eingeklemmt? )
- Wie viele Verletzte gibt es? ( Zahl der Verletzten am Unfallort )
- Welche Arten von Verletzungen gibt es? ( Lebensbedrohliche Zustände: z.B. Atemstillstand, Kreislaufstillstand )
- Warten auf Rückfragen der Rettungsstelle!
- Erste Hilfe
- Beruhigen: Beruhigender Zuspruch ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirkungsvollen Hilfeleistung.
- Bequem lagern: Sofern keine akuten Zustände eine besondere Lagerung erfordern, sorgt man für eine bequeme, möglichst schmerzfreie Lagerung.
- Ruhigstellen
- Die Ruhigstellung von Knochenbrüchen vermindert weitere Schädigungen und lindert die Schmerzen.
- Verband anlegen: Wunden mit nicht lebensbedrohlichen Blutungen werden insbesondere wegen der Infektionsgefahr mit einem Verband versorgt.
- Rettungsdienst
Der Rettungsdienst übernimmt durch ausgebildetes Rettungsdienstpersonal -ggf. mit Notarzt- den Betroffenen und führt den fachgerechten Transport zum Krankenhaus durch. - Autos des Rettungsdienstes (KTW, RTW)
- Bergwacht
- Katastrophenschutz
- Wasserwacht
- Flugrettungsdienst
Ab dem 18. Lebensjahr kann der JRKler im Katastrophenfall oder bei Großereignissen ("Tag der Sachsen") auf Einsatzwagen mitfahren. - Krankenhaus
Hier wird eine entgültige Diagnose erstellt und eine angemessene Weiterversorgung durchgeführt.